Erstattung von Gutachten
Erstattung von Gutachten zu Schadenumfang und Schadenhöhe für Schäden an technischer und kaufmännischer Betriebseinrichtung durch
• Feuer | • Maschinenbruch |
• Leitungswasser | • Transport |
• Sturm | • All Risk Gefahren |
• Überschwemmung | • sonstige Gefahren |
Die Erstattung der Gutachten erfolgt im Beirats- oder im bedingungsgemäßen Sachverständigenverfahren unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Vorgehensweise bei der Ermittlung und Feststellung des Einrichtungsschadens
- Analyse der Situation
- Ermittlung des Schadenumfangs
- Abgrenzung der Bereiche: Teilschaden / Totalschaden / nicht vom Schaden betroffen
- Festlegen der schadenmindernden Erst- und Sanierungsmaßnahmen
- Prüfen der Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit von Provisorien und Beschleunigungsmaßnahmen
- Erstellen eines (interdisziplinären) Wiederaufbaukonzeptes
- Ausschreiben, prüfen und freigeben der zur Wiederherstellung erforderlichen Leistungen
- Qualitative, wirtschaftliche und zeitliche Projektverlaufskontrolle
- Feststellung der Schadenhöhe
- Erstattung des Gutachtens