Wertgutachten

Die Erstattung von Wertgutachten für

  • Schadenfälle

    bei Schadenersatzfragen / bei vertraglichen Ersatzleistungen
  • Ersatzwertermittlungen zum Zweck der Versicherung von Schadenrisiken wie

    Feuer / Elementargefahren / sonstige Gefahren
  • Verkauf eines gesamten Betriebes oder eines Betriebsteils bei Fortführung

    am gleichen Ort / an anderer Stelle / oder von Einzelanlagen bei Konkursen,
    Vergleichen, Liquidationen oder ähnlichen Verkaufsfällen
  • Beleihung des gesamten Betriebes oder einzelner Anlagen

  • Betriebswirtschaftliche Fragen wie

    Auseinandersetzung zwischen Erben oder Teilhabern / Betriebszusammenlegung / Leasing

Definition der Wertbegriffe >>>

Von der Industrie- und
Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für "Allgemeiner Maschinenbau,
Bewertung von Industrie- und
Geschäftseinrichtungen"

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