Versicherungsschäden

Erstattung von Gutachten zu Schadenumfang und Schadenhöhe für Schäden an technischer und kaufmännischer Betriebseinrichtung durch

• Feuer• Maschinenbruch
• Leitungswasser• Transport
• Sturm• All Risk Gefahren
• Überschwemmung• sonstige Gefahren

Die Erstattung der Gutachten erfolgt im Beirats- oder im bedingungsgemäßen Sachverständigenverfahren unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Vorgehensweise bei der Ermittlung und Feststellung des Einrichtungsschadens >>>

Von der Industrie- und
Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für "Allgemeiner Maschinenbau,
Bewertung von Industrie- und
Geschäftseinrichtungen"

Sachverständigenbüro Kröger • Abteistraße 9a • 52066 Aachen • Fon (02 41) 9 90 39 90 • Mobil (01 72) 2 44 07 13 • Mail: ulf.kroeger@sv-kroeger.de