Versicherungsschäden
Erstattung von Gutachten zu Schadenumfang und Schadenhöhe für Schäden an technischer und kaufmännischer Betriebseinrichtung durch
• Feuer | • Maschinenbruch |
• Leitungswasser | • Transport |
• Sturm | • All Risk Gefahren |
• Überschwemmung | • sonstige Gefahren |
Die Erstattung der Gutachten erfolgt im Beirats- oder im bedingungsgemäßen Sachverständigenverfahren unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Vorgehensweise bei der Ermittlung und Feststellung des Einrichtungsschadens >>>
Von der Industrie- und
Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für "Allgemeiner Maschinenbau,
Bewertung von Industrie- und
Geschäftseinrichtungen"