Die Erstattung von Wertgutachten für
- Schadenfälle bei Schadenersatzfragen / bei vertraglichen Ersatzleistungen
- Ersatzwertermittlungen zum Zweck der Versicherung von Schadenrisiken wie Feuer / Elementargefahren / sonstige Gefahren
- Verkauf eines gesamten Betriebes oder eines Betriebsteils bei Fortführung am gleichen Ort / an anderer Stelle / oder von Einzelanlagen bei Konkursen, Vergleichen, Liquidationen oder ähnlichen Verkaufsfällen
- Beleihung des gesamten Betriebes oder einzelner Anlagen
- Betriebswirtschaftliche Fragen wie Auseinandersetzung zwischen Erben oder Teilhabern / Betriebszusammenlegung / Leasing