Ein Wertgutachten kann verschiedenste Zwecke erfüllen. Wir erstatten Gutachten zu Schadensfällen, Versicherungszwecken, Betriebsverkauf oder -beleihung.
Wertgutachten
Die Erstattung von Wertgutachten für
Schadenfälle bei Schadenersatzfragen / bei vertraglichen Ersatzleistungen
Ersatzwertermittlungen zum Zweck der Versicherung von Schadenrisiken wie Feuer / Elementargefahren / sonstige Gefahren
Verkauf eines gesamten Betriebes oder eines Betriebsteils bei Fortführung am gleichen Ort / an anderer Stelle / oder von Einzelanlagen bei Konkursen, Vergleichen, Liquidationen oder ähnlichen Verkaufsfällen
Beleihung des gesamten Betriebes oder einzelner Anlagen
Betriebswirtschaftliche Fragen wie Auseinandersetzung zwischen Erben oder Teilhabern / Betriebszusammenlegung / Leasing