Die Erstattung von Wertgutachten für
- Schadenfälle bei Schadenersatzfragen / bei vertraglichen Ersatzleistungen
 - Ersatzwertermittlungen zum Zweck der Versicherung von Schadenrisiken wie Feuer / Elementargefahren / sonstige Gefahren
 - Verkauf eines gesamten Betriebes oder eines Betriebsteils bei Fortführung am gleichen Ort / an anderer Stelle / oder von Einzelanlagen bei Konkursen, Vergleichen, Liquidationen oder ähnlichen Verkaufsfällen
 - Beleihung des gesamten Betriebes oder einzelner Anlagen
 - Betriebswirtschaftliche Fragen wie Auseinandersetzung zwischen Erben oder Teilhabern / Betriebszusammenlegung / Leasing
 
